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   BFH, 10.09.1992 - V R 30/89   

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https://dejure.org/1992,9586
BFH, 10.09.1992 - V R 30/89 (https://dejure.org/1992,9586)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1992 - V R 30/89 (https://dejure.org/1992,9586)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1992 - V R 30/89 (https://dejure.org/1992,9586)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 30/89
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 16. Januar 1992 V R 1/91 (BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541) und vom 10. September 1992 (V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253) näher ausgeführt hat, ist es als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.

    Die unangemessene Gestaltung widerspricht in einem solchen Fall den Wertungen des Gesetzes, weil der Ehemann der Klägerin als Arzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1980; vgl. im einzelnen Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 30/89
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 16. Januar 1992 V R 1/91 (BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541) und vom 10. September 1992 (V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253) näher ausgeführt hat, ist es als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.

    Anhand dieser Grundsätze (vgl. ergänzend Senatsurteil vom 10. September 1992 V R 104/91) ist es Sache des FG festzustellen, ob die Voraussetzungen des Mißbrauchstatbestands erfüllt sind.

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

    Über diese hatte der BFH bereits wiederholt zu entscheiden, und zwar insbesondere über Fälle mit dem Erwerb oder der Errichtung von Arzt-Praxisräumen durch die Ehefrau und anschließender Vermietung an den Arzt-Ehemann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.1999 V R 85/98, UR 2000, 36; vom 07.09.1995 V R 52/94, BFH/NV 1996, 443; vom 22.10.1992 V R 33/90, BStBl. II 1993, 210; vom 10.09.1992 V R 30/89, BFH/NV 1993, 446; vom 16.01.1992 V R 1/91, a.a.O.) und über - wie im Streitfall - Fälle mit der Vorschaltung der Ehefrau beim Erwerb eines PKW und anschließender Vermietung an den Ehegatten (vgl. z.B. BFH-Urteile 13.07.1989 V R 8/86, a.a.O.; vom 14.05.1992 V R 56/89, a.a.O.; vom 14.07.1992 V R 10/88, a.a.O.; vom 04.05.1994 XI R 67/93, a.a.O.) In gefestigter Rechtsprechung hält der BFH es insoweit für die Frage, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, allein für entscheidend, ob der Vermieter-Ehegatte die Stellung als Vermieter aus eigener finanzieller Kraft wahrnimmt, d.h. ob er die Mittel für den Erwerb und den Unterhalt des Mietobjekts in einem überschaubaren Zeitraum aus eigenem Einkommen (einschließlich der Miete) bzw. Vermögen leisten kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 04.05.1994 XI R 67/93, a.a.O., Rz. 12).
  • BFH, 14.12.1995 - V R 12/95

    Ehegatte - Vermieter - Kindergeld - Vermietung - Arztpraxis - Aufwendungen

    Die Rechtsprechung brauchte die Länge dieses Zeitraums bisher nicht zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 10. September 1992 V R 30/89, BFH/NV 1993, 446).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 21/94

    Abziehbarkeit von Rechnungen eines Unternehmers als Vorsteuer nach dem

    Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn der Mieter-Ehegatte dem Vermieter-Ehegatten beim Erwerb des Grundstücks oder bei Errichtung des Gebäudes finanzielle Mittel in ausreichender Höhe überläßt (z. B. durch Schenkung), die dem Vermieter-Ehegatten die Lastentragung aus eigener wirtschaftlicher Kraft ermög lichen (BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 30/89, BFH/NV 1993, 446; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, und vom 4. Mai 1994 XI R 67/93, BFHE 175, 139, BStBl II 1994, 829).

    Entscheidend ist allein, daß die Klägerin mit den ihr überlassenen Mitteln in der Lage war, die Gebäudekosten auf einen "überschaubaren Zeitraum" (so BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 446) selbst zu tragen.

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 7/97

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs aus Rechnung für Erwerb einer Wohnung;

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  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 135/95

    Ausübung einer Option zur Steuerpflicht; Versagung des Vorsteuerabzugs;

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